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Unabhängiges Unfallgutachten in Berlin
Ingenieur- & Kfz-Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Mathias Fuchs
★★★★★ 5.0
von 120+ Bewertungen
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Dipl.-Ing. (FH) Mathias Fuchs
Buchholzer Straße 36-43
13156 Berlin-Pankow
Unfallgutachten
Sie hatten einen Unfall in Berlin?
Wir stellen für Sie die Art und Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug fest und sichern die Beweise für ein offizielles Schadengutachten. Bei Kleinschäden erstellen wir Ihnen ein passgenaues Kurzgutachten mit voller beweissichernder Wirkung.
Unfallgutachten
Nach einem Unfall dokumentieren wir professionell die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug. Dies ist Ihre Grundlage für eine vollständige Regulierung. Enthalten ist hierbei eine nachvollziehbare Einschätzung zum Reparaturweg, den Reparaturkosten, der zeitlichen Dauer und weiterer relevanter Daten.
Besichtigung Ihres Fahrzeuges bei uns in der Prüfhalle oder Vor-Ort (Berlin & Umgebung)
Dokumentation Ihres Schadens (Fotos, Auslesen der Steuergeräte und weiteres), Schadenkalkulation
Auf Wunsch: Begleitung bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
Unterstützung und Beratung zur Abwehr unberechtigter Kürzungen

Kurzgutachten
Für kleinere Schäden (bis 750€) kann eine kompaktes Kurzgutachten sinnvoll sein. Wir dokumentieren den Schaden und geben eine klare Einschätzung, ob ein ausführliches Gutachten nötig ist.
Schnelle Einschätzung bei Bagatellschäden
Kurz & verständlich dokumentiert (inkl. Fotos)
Empfehlung, wie Sie am besten weiter vorgehen
Ihre Vorteile
Das bekommen Sie bei uns
Weil Sie schnell Klarheit wollen – und jemanden, der die Abwicklung Ihres Schadenfalls kompetent begleitet.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Kurzer Check vorab, damit Sie wissen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Begleitung bei der Regulierung
Wir erklären den Ablauf und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.
Nachbetreuung
Sie haben Fragen auf dem Herzen? Wir bleiben durchgängig für Sie erreichbar!
Experten-Netzwerk
Breites Netzwerk an Anwälten, Reparaturbetrieben und Spezialanbietern
Unabhängig von Versicherungen
Wir bewerten Schäden nach Fakten – nicht nach Sparvorgaben.
Vor-Ort Besichtigung
Besichtigung in unserer Prüfhalle oder bei Ihnen vor Ort, je nach Schadenbild und –umfang.
Eigene Prüfhalle
Für wetterunabhängige Besichtigung und mit eigener Hebetechnik für Fzg. bis 4,5t.
Jahre Erfahrung
Gutachten erstellt
5-Sterne-Bewertungen
Referenzen
Das sagen unsere zufriedenen Kunden
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Mehr InformationenSo funktioniert's
Ablauf eines Kfz-Gutachtens
Nach einem Unfall zählt vor allen Dingen eins: Schnell Klarheit bekommen und sämtliche entstandenen Schäden sauber dokumentieren. So läuft ein Gutachten bei uns ab, abhängig von Ihrem konkreten Fall:
Fall A: Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)
Wenn Sie nicht der Verursacher sind, trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens. Sie haben freie Gutachterwahl – und müssen sich nicht auf Vorgaben der Versicherung verlassen.
Fall B: Die gegnerische Versicherung ruft oder schreibt Sie an
Wenn die gegnerische Versicherung Sie kurz nach dem Unfall kontaktiert: Treffen Sie keine Zusagen am Telefon, unterschreiben Sie erst einmal nichts und akzeptieren keine fremdgesteuerte Abwicklung. Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Rechte und melden Sie sich bei uns – wir erklären Ihnen die erforderlichen Schritte und unterstützen Sie hierbei.
Fall C: Kaskoschaden / (Teil-)Schuld möglich
Bei Kasko oder unklarer Schuldfrage hängt der Ablauf stärker von den Vorgaben Ihrer Versicherung ab (z. B. Meldung/Beauftragung). Wir sagen Ihnen direkt, welcher nächste Schritt sinnvoll ist und was Sie zuerst klären sollten.
Kontakt & kostenfreie Ersteinschätzung
Sie rufen an oder senden uns eine kurze Anfrage. Wir klären in wenigen Minuten, was jetzt wichtig ist und welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.
Hilfreich (wenn vorhanden):
- Kennzeichen (Ihr Fahrzeug + Unfallgegner)
- Unfallzeitpunkt/-ort
- kurze Beschreibung (was ist passiert?)
- Fotos (wenn schon vorhanden)
Besichtigung – bei Ihnen oder bei uns
Gutachten & Versand an Versicherung
Regulierung, Reparatur, Auszahlung – wir bleiben dran
FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Unfallgutachten
Sie finden hier Antworten rund um die Themen Unfallgutachten und Kurzgutachten.
Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?
Tragen Sie keine Schuld am Unfall, haben Sie das volle sogenannte Direktionsrecht und damit alles in der Hand. Das heißt:
- die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
- die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- die freie Wahl des Reparaturbetriebes
All dies ist für Sie als Geschädigten im Haftpflichtschadenfall durch die gegnerische Versicherung kostenfrei. Und genau das sollten Sie auch nutzen, geht es doch hier um Ihre geltend zu machenden Ansprüche.
Beachten Sie stets, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als sie unbedingt muss. Ohne einen gewissenhaft arbeiten unabhängigen Sachverständigen und einen guten Anwalt für Verkehrsrecht geraten Sie hierbei schnell ins Hintertreffen und Ihnen entgehen Teile Ihrer Ansprüche. Sorgen Sie also für „Waffengleichheit“ – und kontaktieren Sie uns als Ihre Kfz-Sachverständigen in Berlin kostenfrei und unverbindlich für Ihre Fragen zum Ablauf der Schadenregulierung.
Die Bearbeitung des Schadensgutachtens dauert im Regelfall max. 2 Tage nach Beauftragung. Wir können je nach Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges kann auf Wunsch auch bei Ihnen erfolgen (je nach Schadenumfang).
So gerüstet, kann ein durch Sie beauftragter Rechtsanwalt die schnelle Auszahlung/Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung erwirken.
Als kleine Vorwarnung: Die Regulierung durch die Versicherung nimmt teils sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch – ein regelmäßig nachhakender Rechtsanwalt kann dies erheblich beschleunigen.
Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Bei für Sie nicht eindeutiger Schuldfrage empfehlen wir im Regelfall einen Termin bei einem spezialisierten Fachanwalt. Eine anwaltliche Erstberatung ist vielfach kostenlos bzw. nicht teuer.
Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung haben, übernimmt diese hierbei anfallende Kosten bzw. gibt selbst eine Ersteinschätzung ab.
Sollten Sie selbst am Unfall schuld sein oder eine Teilschuld tragen, informieren Sie bitte Ihre Kaskoversicherung darüber. Diese hat in diesem Fall das Direktionsrecht und regelt die Schadenabwicklung. Hier gibt es viele vertragsabhängige Unterschiede. Auf Ihren Wunsch hin kann die Begutachtung Ihres Fahrzeuges bei einem Kaskoschaden durch Ihre Versicherung bei uns beauftragt werden – gern fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Es ist mein erster Unfall, was ist zu tun?
Zunächst kontaktieren Sie bitte immer Ihre eigene Versicherung, dass es einen Unfall gegeben hat. Das gilt unabhängig davon, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht (vertragliche Verpflichtung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB)
Jetzt kommt es darauf an ob Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden oder Teilschuld haben?
Lesen Sie zum weiteren Verlauf bitte folgende FAQ’s:
- Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?
- Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Was kostet mich das Schadengutachten?
Wenn Sie unschuldig am Unfall sind, sind die Kosten für das Gutachten durch die gegnerische Versicherung zu zahlen. Ihnen entstehen somit im Regelfall keine Kosten dafür. Sollten Sie anteilig schuld am Unfall sein, wird eine sogenannte Quotelung durchgeführt. Somit sind anteilig die Kosten für das Gutachten durch Sie zu zahlen.
Was beinhaltet ein Schadengutachten?
Wir erstellen Ihnen ein kompetentes und unabhängiges Schadensgutachten, was Ihre Ansprüche beziffert und beweissichernde Wirkung entfaltet.
Ausgewiesen werden dort:
- Schadenshöhe / Reparaturkosten
- ggf. Wiederbeschaffungswert
- ggf. Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfallentschädigung
- ggf. Restwert des verunfallten Fahrzeugs
- ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeugs
Bekomme ich für die Zeit während der Reparatur ein Ersatzauto?
Grundsätzlich haben Sie für die Zeit der Reparatur den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) oder einen finanziellen Ausgleich (Nutzungsausfallentgelt). Bei unklarer Schuldfrage empfiehlt sich immer der finanzielle Ausgleich, da Ihnen sonst zusätzliche Kosten entstehen können.
Machen Sie auch Besichtigungen vor Ort? Welche Kosten entstehen mir dafür?
Wenn Sie nicht schuld sind am Unfall, können wir Anfahrtskosten bis zu einer Strecke (einfach) von 25 km an die gegnerische Versicherung in Rechnung stellen. Ihnen entstehen somit auch hierbei im Regelfall keine Kosten.
Ist der entstandene Schaden ein Bagatellschadenfall?
Als Bagatellschäden werden Schäden bezeichnet, welche für den Laien ersichtlich weniger als 750 Euro betragen. Bitte beachten Sie: Selbst vermeintlich kleine Schäden sind oft teurer als gedacht. Gerne schauen wir uns Ihren Schaden unverbindlich und für Sie kostenfrei an – falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir Ihnen gern hierzu ein Kurzgutachten, welches Sie zur Geltendmachung verwenden können. Und sollte es tatsächlich ein größerer Schadenumfang sein, erstellen wir auf Ihren Wunsch hin ein Schadengutachten. Lesen Sie für mehr Informationen zum Thema unseren Blogbeitrag:
Bagatellschaden oder nicht? Benötige ich ein Gutachten?
Brauche ich einen Anwalt?
Wir raten im Regelfall zu anwaltlicher Vertretung. Sollten Sie sich wegen der Kosten sorgen: Wenn Sie nicht am Unfall schuld sind, muß die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Es ist mittlerweile vielfach durch die Gerichte bestätigt, dass der Anspruchsteller sonst schnell schlechter gestellt wird. Das betrifft nicht nur unklare Schuldfragen, sondern greift oftmals schon bei einfachen Sachverhalten – beispielsweise durch unrechtmäßige Kürzungen der Versicherung oder ähnliches.
