Wir erstellen Ihr Kfz-Gutachten

unabhängig – professionell – transparent – kompetent

Unfallgutachten

Schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung!

Kurzgutachten

Bei kleineren Schäden ­(Bagatellschäden)

Wertgutachten

Buchwert-Feststellungen für Firmenfahrzeuge, Ankauf, Verkauf etc.

 

Kaufberatung

Professionelle Begleitung bei Neu- und Gebrauchtwagenkauf
  • versicherungs­unabhängig

Im Gegensatz zu Sachverständigen der Versicherung, die Schäden aus Gründen der Kostenersparnis ggf. niedriger bewerten könnten, als sie tatsächlich sind, sind wir vollständig unabhängig.

  • kostenfreie Ersteinschätzung

Bevor wir Ihnen ein Gutachten erstellen, bieten wir Ihnen eine persönliche Erstberatung an. Dieser Service ist kostenlos und soll Sie lediglich dabei unterstützen die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.

  • Rundum-Service

Wir führen Sie durch den gesamten Prozess der Schadenregulierung. Von der Erklärung des Ablaufs, bis hin zur Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung und der darauffolgenden Nachbetreuung.

  • Vor-Ort Besichtigung

Im Fall eines größeren Schadens kommen wir gerne für Sie vor Ort. Die Anfahrtskosten stellen wir, im Fall der Nichtschuld, der gegnerischen Versicherung in Rechnung.

Ihr schnellster Weg zur Schadenregulierung

Wir sind im Berliner Norden für Sie da

Das sagen unsere Kunden

Ich kann Herrn Fuchs für jeden Bürger in Berlin sehr empfehlen. Sei es die Pünktlichkeit oder die Beratung von Herrn Fuchs es war ein Profi vom Fach. Ich Danke Ihnen für Ihre Zeit und für Ihre tolle Unterstützung. Alles gute für Sie und Ihre Firma bis demnächst.

Cihan Battal
Sehr, sehr guter und freundlicher Gutachter! Hat noch einige Tipps dagelassen zwecks evtl. Anwalt einschalten falls die Versicherung nicht zahlen will und hat sich jetzt nach 2 Monaten auch nochmal erkundigt ob alles geklappt hat und das Geld vollständig angekommen ist. Ich kann Herrn Fuchs zu 100% weiterempfehlen! Die Besichtigung vom Auto war auch innerhalb von einem Tag und das Gutachten hatte ich nicht mal 2 Tage später. Also perfekt!
Janina Braun
Hr. Fuchs überzeugt durch Freundlichkeit und sehr hohe Kompetenz und ist eine absolute Empfehlung! Im Falle meines Schadens hat er mir sehr weitergeholfen. Das Gutachten hat in erheblichem Maße dazu beitragen, dass der Schaden in vollem Umfang beglichen werden konnte. Vielen Dank nochmals!
Marco Heinemann

Haben Sie noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen

Sie finden hier Antworten rund um die Themen Kfz- & Kurzgutachten, Wertgutachten und Kaufberatung

Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, haben Sie das volle sogenannte Direktionsrecht und damit alles in der Hand. Das heißt:

 

  •  die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
  • die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  •  die freie Wahl des Reparaturbetriebes

All dies ist für Sie als Geschädigten im Haftpflichtschadenfall durch die gegnerische Versicherung kostenfrei. Und genau das sollten Sie auch nutzen, geht es doch hier um Ihre geltend zu machenden Ansprüche.

Beachten Sie stets, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als sie unbedingt muss. Ohne einen gewissenhaft arbeiten unabhängigen Sachverständigen und einen guten Anwalt für Verkehrsrecht geraten Sie hierbei schnell ins Hintertreffen und Ihnen entgehen Teile Ihrer Ansprüche. Sorgen Sie also für „Waffengleichheit“ – und kontaktieren Sie uns als Ihre Kfz-Sachverständigen in Berlin kostenfrei und unverbindlich für Ihre Fragen zum Ablauf der Schadenregulierung.


Die Bearbeitung des Schadensgutachtens dauert im Regelfall max. 2 Tage nach Beauftragung. Wir können je nach Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges kann auf Wunsch auch bei Ihnen erfolgen (je nach Schadenumfang).

So gerüstet, kann ein durch Sie beauftragter Rechtsanwalt die schnelle Auszahlung/Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung erwirken.

Als kleine Vorwarnung: Die Regulierung durch die Versicherung nimmt teils sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch – ein regelmäßig nachhakender Rechtsanwalt kann dies erheblich beschleunigen.
Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Bei für Sie nicht eindeutiger Schuldfrage empfehlen wir im Regelfall einen Termin bei einem spezialisierten Fachanwalt. Eine anwaltliche Erstberatung ist vielfach kostenlos bzw. nicht teuer.

Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung haben, übernimmt diese hierbei anfallende Kosten bzw. gibt selbst eine Ersteinschätzung ab.

Sollten Sie selbst am Unfall schuld sein oder eine Teilschuld tragen, informieren Sie bitte Ihre Kaskoversicherung darüber. Diese hat in diesem Fall das Direktionsrecht und regelt die Schadenabwicklung. Hier gibt es viele vertragsabhängige Unterschiede. Auf Ihren Wunsch hin kann die Begutachtung Ihres Fahrzeuges bei einem Kaskoschaden durch Ihre Versicherung bei uns beauftragt werden – gern fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Es ist mein erster Unfall, was ist zu tun?

Zunächst kontaktieren Sie bitte immer Ihre eigene Versicherung, dass es einen Unfall gegeben hat. Das gilt unabhängig davon, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht (vertragliche Verpflichtung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB)

Jetzt kommt es darauf an ob Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden oder Teilschuld haben?

Lesen Sie zum weiteren Verlauf bitte folgende FAQ’s:

 – Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?

– Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?

Was kostet mich das Schadengutachten?

Wenn Sie unschuldig am Unfall sind, sind die Kosten für das Gutachten durch die gegnerische Versicherung zu zahlen. Ihnen entstehen somit im Regelfall keine Kosten dafür. Sollten Sie anteilig schuld am Unfall sein, wird eine sogenannte Quotelung durchgeführt. Somit sind anteilig die Kosten für das Gutachten durch Sie zu zahlen.

Was beinhaltet ein Schadengutachten?

Wir erstellen Ihnen ein kompetentes und unabhängiges Schadengutachten, was Ihre Ansprüche beziffert und beweissichernde Wirkung entfaltet.
Ausgewiesen werden dort:

  • Schadenhöhe / Reparaturkosten
  • ggf. Wiederbeschaffungswert
  • ggf. Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • ggf. Restwert des verunfallten Fahrzeugs
  • ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeugs
Bekomme ich für die Zeit während der Reparatur ein Ersatzauto?
Grundsätzlich haben Sie für die Zeit der Reparatur den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) oder einen finanziellen Ausgleich (Nutzungsausfallentgelt). Bei unklarer Schuldfrage empfiehlt sich immer der finanzielle Ausgleich, da Ihnen sonst zusätzliche Kosten entstehen können.
Machen Sie auch Besichtigungen vor Ort? Welche Kosten entstehen mir dafür?
Wenn Sie nicht schuld sind am Unfall, können wir Anfahrtskosten bis zu einer Strecke (einfach) von 25 km an die gegnerische Versicherung in Rechnung stellen. Ihnen entstehen somit auch hierbei im Regelfall keine Kosten.
Ist der entstandene Schaden ein Bagatellschadenfall?
Als Bagatellschäden werden Schäden bezeichnet, welche für den Laien ersichtlich weniger als 750 Euro betragen. Bitte beachten Sie: Selbst vermeintlich kleine Schäden sind oft teurer als gedacht. Gerne schauen wir uns Ihren Schaden unverbindlich und für Sie kostenfrei an – falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir Ihnen gern hierzu ein Kurzgutachten, welches Sie zur Geltendmachung verwenden können. Und sollte es tatsächlich ein größerer Schadenumfang sein, erstellen wir auf Ihren Wunsch hin ein Schadengutachten. Lesen Sie für mehr Informationen zum Thema unseren Blogbeitrag:
Brauche ich einen Anwalt?
Wir raten im Regelfall zu anwaltlicher Vertretung. Sollten Sie sich wegen der Kosten sorgen: Wenn Sie nicht am Unfall schuld sind, muß die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Es ist mittlerweile vielfach durch die Gerichte bestätigt, dass der Anspruchsteller sonst schnell schlechter gestellt wird. Das betrifft nicht nur unklare Schuldfragen, sondern greift oftmals schon bei einfachen Sachverhalten – beispielsweise durch unrechtmäßige Kürzungen der Versicherung oder ähnliches.

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