Wir erstellen Ihr Kfz-Gutachten
unabhängig – professionell – transparent – kompetent
Unfallgutachten
Schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung!
Kurzgutachten
Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden)
Wertgutachten
Buchwert-Feststellungen für Firmenfahrzeuge, Ankauf, Verkauf etc.
Kaufberatung
- versicherungsunabhängig
Im Gegensatz zu Sachverständigen der Versicherung, die Schäden aus Gründen der Kostenersparnis ggf. niedriger bewerten könnten, als sie tatsächlich sind, sind wir vollständig unabhängig.
- kostenfreie Ersteinschätzung
Bevor wir Ihnen ein Gutachten erstellen, bieten wir Ihnen eine persönliche Erstberatung an. Dieser Service ist kostenlos und soll Sie lediglich dabei unterstützen die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
- Rundum-Service
Wir führen Sie durch den gesamten Prozess der Schadenregulierung. Von der Erklärung des Ablaufs, bis hin zur Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung und der darauffolgenden Nachbetreuung.
- Vor-Ort Besichtigung
Im Fall eines größeren Schadens kommen wir gerne für Sie vor Ort. Die Anfahrtskosten stellen wir, im Fall der Nichtschuld, der gegnerischen Versicherung in Rechnung.
Ihr schnellster Weg zur Schadenregulierung
Das sagen unsere Kunden
Ich kann Herrn Fuchs für jeden Bürger in Berlin sehr empfehlen. Sei es die Pünktlichkeit oder die Beratung von Herrn Fuchs es war ein Profi vom Fach. Ich Danke Ihnen für Ihre Zeit und für Ihre tolle Unterstützung. Alles gute für Sie und Ihre Firma bis demnächst.
Haben Sie noch Fragen?
Häufig gestellte Fragen
Sie finden hier Antworten rund um die Themen Kfz- & Kurzgutachten, Wertgutachten und Kaufberatung
Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?
Tragen Sie keine Schuld am Unfall, haben Sie das volle sogenannte Direktionsrecht und damit alles in der Hand. Das heißt:
- die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
- die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- die freie Wahl des Reparaturbetriebes
All dies ist für Sie als Geschädigten im Haftpflichtschadenfall durch die gegnerische Versicherung kostenfrei. Und genau das sollten Sie auch nutzen, geht es doch hier um Ihre geltend zu machenden Ansprüche.
Beachten Sie stets, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als sie unbedingt muss. Ohne einen gewissenhaft arbeiten unabhängigen Sachverständigen und einen guten Anwalt für Verkehrsrecht geraten Sie hierbei schnell ins Hintertreffen und Ihnen entgehen Teile Ihrer Ansprüche. Sorgen Sie also für „Waffengleichheit“ – und kontaktieren Sie uns als Ihre Kfz-Sachverständigen in Berlin kostenfrei und unverbindlich für Ihre Fragen zum Ablauf der Schadenregulierung.
Die Bearbeitung des Schadensgutachtens dauert im Regelfall max. 2 Tage nach Beauftragung. Wir können je nach Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges kann auf Wunsch auch bei Ihnen erfolgen (je nach Schadenumfang).
So gerüstet, kann ein durch Sie beauftragter Rechtsanwalt die schnelle Auszahlung/Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung erwirken.
Als kleine Vorwarnung: Die Regulierung durch die Versicherung nimmt teils sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch – ein regelmäßig nachhakender Rechtsanwalt kann dies erheblich beschleunigen.
Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung haben, übernimmt diese hierbei anfallende Kosten bzw. gibt selbst eine Ersteinschätzung ab.
Sollten Sie selbst am Unfall schuld sein oder eine Teilschuld tragen, informieren Sie bitte Ihre Kaskoversicherung darüber. Diese hat in diesem Fall das Direktionsrecht und regelt die Schadenabwicklung. Hier gibt es viele vertragsabhängige Unterschiede. Auf Ihren Wunsch hin kann die Begutachtung Ihres Fahrzeuges bei einem Kaskoschaden durch Ihre Versicherung bei uns beauftragt werden – gern fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Es ist mein erster Unfall, was ist zu tun?
Zunächst kontaktieren Sie bitte immer Ihre eigene Versicherung, dass es einen Unfall gegeben hat. Das gilt unabhängig davon, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht (vertragliche Verpflichtung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB)
Jetzt kommt es darauf an ob Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden oder Teilschuld haben?
Lesen Sie zum weiteren Verlauf bitte folgende FAQ’s:
– Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?
– Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Was kostet mich das Schadengutachten?
Wenn Sie unschuldig am Unfall sind, sind die Kosten für das Gutachten durch die gegnerische Versicherung zu zahlen. Ihnen entstehen somit im Regelfall keine Kosten dafür. Sollten Sie anteilig schuld am Unfall sein, wird eine sogenannte Quotelung durchgeführt. Somit sind anteilig die Kosten für das Gutachten durch Sie zu zahlen.
Was beinhaltet ein Schadengutachten?
Wir erstellen Ihnen ein kompetentes und unabhängiges Schadengutachten, was Ihre Ansprüche beziffert und beweissichernde Wirkung entfaltet.
Ausgewiesen werden dort:
- Schadenhöhe / Reparaturkosten
- ggf. Wiederbeschaffungswert
- ggf. Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfallentschädigung
- ggf. Restwert des verunfallten Fahrzeugs
- ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeugs
Bekomme ich für die Zeit während der Reparatur ein Ersatzauto?
Machen Sie auch Besichtigungen vor Ort? Welche Kosten entstehen mir dafür?
Ist der entstandene Schaden ein Bagatellschadenfall?
Brauche ich einen Anwalt?
Rufen Sie uns an.
Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht.
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