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Unabhängiges Kfz-Gutachten in Berlin

Ingenieur- & Kfz-Sachverständigen­büro Dipl.-Ing. (FH) Mathias Fuchs

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Telefon

Telefon: 0 30 – 208 467 72
(Mo.-Fr.: 09 – 19 Uhr)

Mobil: 0 173 – 979 89 41

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E-Mail

Schreiben Sie uns per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.
E-Mail: info@ingbuero-fuchs.de

Anfahrt

Dipl.-Ing. (FH) Mathias Fuchs
Buchholzer Straße 36-43
13156 Berlin-Pankow

Ihre Vorteile

Das bekommen Sie bei uns

Weil Sie schnell Klarheit wollen – und jemanden, der die Abwicklung Ihres Schadenfalls kompetent begleitet.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Kurzer Check vorab, damit Sie wissen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Begleitung bei der Regulierung

Wir erklären den Ablauf und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.

Nachbetreuung

Sie haben Fragen auf dem Herzen? Wir bleiben durchgängig für Sie erreichbar!

Experten-Netzwerk

Breites Netzwerk an Anwälten, Reparatur­betrieben und Spezialanbietern

Unabhängig von Versicherungen

Wir bewerten Schäden nach Fakten – nicht nach Sparvorgaben.

Vor-Ort Besichtigung

Besichtigung in unserer Prüfhalle oder bei Ihnen vor Ort, je nach Schadenbild und –umfang.

Eigene Prüfhalle

Für wetterunabhängige Besichtigung und mit eigener Hebetechnik für Fzg. bis 4,5t.

Jahre Erfahrung

Gutachten erstellt

5-Sterne-Bewertungen

Leistungen

Unsere Services im Überblick

Ob Unfallschaden, Bagatellschaden oder Fahrzeugwert: Wir erstellen das passende Gutachten und geben Ihnen eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.

Unfallgutachten

Nach einem Unfall dokumentieren wir professionell die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug. Dies ist Ihre Grundlage für eine vollständige Regulierung. Enthalten ist hierbei eine nachvollziehbare Einschätzung zum Reparaturweg, den Reparaturkosten, der zeitlichen Dauer und weiterer relevanter Daten.

Besichtigung Ihres Fahrzeuges bei uns in der Prüfhalle oder Vor-Ort (Berlin & Umgebung)

Dokumentation Ihres Schadens (Fotos, Auslesen der Steuergeräte und weiteres), Schadenkalkulation

Auf Wunsch: Begleitung bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung

Unterstützung und Beratung zur Abwehr unberechtigter Kürzungen

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Mathias Fuchs bei Kurzgutachten

Kurzgutachten

Für kleinere Schäden kann eine kompakte Bewertung sinnvoll sein. Wir dokumentieren den Schaden und geben eine klare Einschätzung, ob ein ausführliches Gutachten nötig ist.

Schnelle Einschätzung bei Bagatellschäden

Kurz & verständlich dokumentiert (inkl. Fotos)

Empfehlung, wie Sie am besten weiter vorgehen

Wertgutachten

Wenn Sie den Fahrzeugwert belastbar festhalten möchten, erstellen wir ein Wertgutachten auf Basis von Zustand, Ausstattung und Markt. Geeignet z. B. für An- und Verkauf oder Firmenfahrzeuge.

Bewertung von Zustand, Pflege und Ausstattung

Einordnung des Werts für Kauf/Verkauf

Dokumentation, die auch Dritten gegenüber nachvollziehbar ist

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Auch für Oldtimer!

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Kaufberatung

Vor dem Kauf prüfen wir das Fahrzeug, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden – auch Schwachpunkte des Fahrzeugtyps, die später teuer werden können. Sie wissen danach mit professioneller Gewissheit, ob Preis und Zustand zusammenpassen.

Einschätzung zu Mängeln und möglichen Folgekosten

Kostenschätzungen zu Reparatur oder Umrüstung des Fahrzeugs

Klarheit, worauf Sie im Vertrag achten sollten

Brandsanierung & Dekontamination

Nach einem Brand sind vor allem  unsichtbare, gesundheitsschädliche Rückstände ein Problem. Wir erstellen ein Gutachten, damit die notwendige Neutralisation und Sanierung fachgerecht und nachvollziehbar erfolgt.

Bewertung und Dokumentation von Brandbeaufschlagung und Folgerisiken

Gutachten als Grundlage für eine sach- und fachgerechte Neutralisation/Sanierung

Kostenfreie Ersteinschätzung vorab (Beratungsgespräch)

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Entfernung von Industrie­verschmutzung

Industrieverschmutzungen entstehen z. B. durch Bauarbeiten oder Unfälle (Farbnebel, Flugrost, Beton-/Lackanhaftungen). Wir begleiten die schonende Sanierung, die im Regelfall ohne Bauteiltausch oder Neulackierung auskommt.

Schonende Sanierung meist ohne Bauteiltausch oder Neulackierung

Klärung der Details mit dem Versicherer (insbesondere auch bei Kasko)

Besichtigung am Fahrzeugstandort (zuhause, Arbeitsplatz etc.)

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Service-Gebiet

Wir sind im Berliner Norden für Sie da

Referenzen

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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Mehr Informationen

Ihre Vorteile

Was wir Ihnen abnehmen

Weil wir das schon lange machen, wissen wir, worauf es Ihnen ankommt.

Sie können uns immer persönlich erreichen

Wir lotsen Sie durch den gesamten Schadenprozeß und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was wann getan werden muss, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Sie brauchen sich bei Ihrem Kfz-Gutachten um nichts zu sorgen

Ihr Schadengutachten wird nach den versicherungswirtschaftlich anerkannten Regeln erstellt. Es enthält alle Angaben, die zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche nötig sind.

Sie werden von uns Schritt für Schritt durch den Prozess geführt

Wir finden zeitnahe Termine und führen Sie durch den Schadensprozess. Bei akuten Anlässen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

Sie müssen sich nicht um Kommunikation mit den Versicherungen kümmern

Das Gutachten wird nach der Erstellung von uns an Sie, die gegnerische Versicherung sowie eventuelle weitere Beteiligte versandt. Wir nehmen Ihnen die Kommunikation mit der Versicherung ab und stehen immer für Fragen und Stellungnahmen zur Verfügung.

Sie profitieren von unserem großen Netzwerk

Wir haben für den Fall von erforderlichen Zusatzleistungen (z.B. Achsvermessung) umfangreiche Kontakte.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten rund um die Themen Kfz-Unfall, Schadensregulierung, Kfz-Gutachten und Kaufberatung.

Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt – was muss ich tun?

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, haben Sie das volle sogenannte Direktionsrecht und damit alles in der Hand. Das heißt:

  • die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
  • die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  • die freie Wahl des Reparaturbetriebes

All dies ist für Sie als Geschädigten im Haftpflichtschadenfall durch die gegnerische Versicherung kostenfrei. Und genau das sollten Sie auch nutzen, geht es doch hier um Ihre geltend zu machenden Ansprüche.

Beachten Sie stets, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als sie unbedingt muss. Ohne einen gewissenhaft arbeiten unabhängigen Sachverständigen und einen guten Anwalt für Verkehrsrecht geraten Sie hierbei schnell ins Hintertreffen und Ihnen entgehen Teile Ihrer Ansprüche. Sorgen Sie also für „Waffengleichheit“ – und kontaktieren Sie uns als Ihre Kfz-Sachverständigen in Berlin kostenfrei und unverbindlich für Ihre Fragen zum Ablauf der Schadenregulierung.

Die Bearbeitung des Schadensgutachtens dauert im Regelfall max. 2 Tage nach Beauftragung. Wir können je nach Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges kann auf Wunsch auch bei Ihnen erfolgen (je nach Schadenumfang).

So gerüstet, kann ein durch Sie beauftragter Rechtsanwalt die schnelle Auszahlung/Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung erwirken.

Als kleine Vorwarnung: Die Regulierung durch die Versicherung nimmt teils sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch – ein regelmäßig nachhakender Rechtsanwalt kann dies erheblich beschleunigen.

Mehr Informationen finden Sie hier: Ablauf eines Kfz-Gutachtens

Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall – was jetzt?

Bei für Sie nicht eindeutiger Schuldfrage empfehlen wir im Regelfall einen Termin bei einem spezialisierten Fachanwalt. Eine anwaltliche Erstberatung ist vielfach kostenlos bzw. nicht teuer.

Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung haben, übernimmt diese hierbei anfallende Kosten bzw. gibt selbst eine Ersteinschätzung ab.

Sollten Sie selbst am Unfall schuld sein oder eine Teilschuld tragen, informieren Sie bitte Ihre Kaskoversicherung darüber. Diese hat in diesem Fall das Direktionsrecht und regelt die Schadenabwicklung. Hier gibt es viele vertragsabhängige Unterschiede. Auf Ihren Wunsch hin kann die Begutachtung Ihres Fahrzeuges bei einem Kaskoschaden durch Ihre Versicherung bei uns beauftragt werden – gern fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Mehr Informationen finden Sie hier: Ablauf eines Kfz-Gutachtens

Es ist mein erster Unfall, was ist zu tun?

Zunächst kontaktieren Sie bitte immer Ihre eigene Versicherung, dass es einen Unfall gegeben hat. Das gilt unabhängig davon, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht (vertragliche Verpflichtung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB)

Jetzt kommt es darauf an ob Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden oder Teilschuld haben?

Lesen Sie zum weiteren Verlauf bitte folgende FAQ’s:

  • Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?
  • Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?

Mehr Informationen finden Sie hier: Ablauf eines Kfz-Gutachtens

Was kostet ein Schadensgutachten und was beinhaltet es?

Wenn Sie unschuldig am Unfall sind, sind die Kosten für das Gutachten durch die gegnerische Versicherung zu zahlen. Ihnen entstehen somit im Regelfall keine Kosten dafür. Sollten Sie anteilig schuld am Unfall sein, wird eine sogenannte Quotelung durchgeführt. Somit sind anteilig die Kosten für das Gutachten durch Sie zu zahlen.

Wir erstellen Ihnen ein kompetentes und unabhängiges Schadensgutachten, was Ihre Ansprüche beziffert und beweissichernde Wirkung entfaltet.
Ausgewiesen werden dort:

  • Schadenhöhe / Reparaturkosten
  • ggf. Wiederbeschaffungswert
  • ggf. Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • ggf. Restwert des verunfallten Fahrzeugs
  • ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeugs

Bekomme ich für die Zeit während der Reparatur ein Ersatzauto?

Grundsätzlich haben Sie für die Zeit der Reparatur den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) oder einen finanziellen Ausgleich (Nutzungsausfallentgelt). Bei unklarer Schuldfrage empfiehlt sich immer der finanzielle Ausgleich, da Ihnen sonst zusätzliche Kosten entstehen können.

Machen Sie auch Besichtigungen vor Ort? Was kostet das?

Wenn Sie nicht schuld sind am Unfall, können wir Anfahrtskosten bis zu einer Strecke (einfach) von 25 km an die gegnerische Versicherung in Rechnung stellen. Ihnen entstehen somit auch hierbei im Regelfall keine Kosten.

Ist der entstandene Schaden ein Bagatellschadenfall?

Als Bagatellschäden werden Schäden bezeichnet, welche für den Laien ersichtlich weniger als 750 Euro betragen. Bitte beachten Sie: Selbst vermeintlich kleine Schäden sind oft teurer als gedacht. Gerne schauen wir uns Ihren Schaden unverbindlich und für Sie kostenfrei an – falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir Ihnen gern hierzu ein Kurzgutachten, welches Sie zur Geltendmachung verwenden können. Und sollte es tatsächlich ein größerer Schadenumfang sein, erstellen wir auf Ihren Wunsch hin ein Schadengutachten. Lesen Sie für mehr Informationen zum Thema unseren Blogbeitrag: Bagatellschaden oder nicht? Benötige ich ein Gutachten?

Brauche ich einen Anwalt?

Wir raten im Regelfall zu anwaltlicher Vertretung. Sollten Sie sich wegen der Kosten sorgen: Wenn Sie nicht am Unfall schuld sind, muß die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Es ist mittlerweile vielfach durch die Gerichte bestätigt, dass der Anspruchsteller sonst schnell schlechter gestellt wird. Das betrifft nicht nur unklare Schuldfragen, sondern greift oftmals schon bei einfachen Sachverhalten – beispielsweise durch unrechtmäßige Kürzungen der Versicherung oder ähnliches.

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