Bagatellschaden oder nicht? Benötige ich ein Gutachten?

Eine Frage, die sich der ein oder andere sicher schon einmal gestellt hat.

 

Aber von Anfang an:

Sehr schnell kommt es vor, dass beispielsweise auf Supermarkt-Parkplätzen kleinere Mißgeschicke passieren. So, wie in diesem Fall.

Bagatellschaden oder nicht?

Auf den ersten flüchtigen Blick kaum etwas zu sehen.

Kein Bagatellschaden mehr.

Genauer hingesehen: Mehrere Verkratzungen an Heckklappe und Stoßfängerverkleidung – ein Bagatellschaden ist dies schon aufgrund der Schadenhöhe nicht mehr.

 

 

Vielfach ist die Schuldfrage relativ klar, ist doch meist eines der Fahrzeuge geparkt und wurde beim Manövrieren angestoßen.

Im Regelfall stehen auch genügend Zeugen in Sichtweite und können exakt wiedergeben, was vorgefallen ist.

Und genauso häufig kommt dann vom Verursacher: „Das ist doch nur ein Kratzer“ und es wird ein kleinerer Geldbetrag angeboten.

In einigen Fällen passt diese Einschätzung, in vielen jedoch nicht.

Siehe die obenstehenden Fotos – ein Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. 750 €) ist das schon nicht mehr. Hätten Sie es einschätzen können?

 

Was nun?

 

Die Versicherung des Unfallgegners direkt kontaktieren?

Zu einer Kfz-Werkstatt oder Lackiererei fahren und den Schaden am Auto zeigen und beurteilen lassen?

Oder doch zu einem Kfz-Gutachter?

 

Wir raten immer (nicht aus Eigennutz, sondern, weil es der für Sie beste Weg nach unserer Überzeugung ist) zu einem selbst gewählten Kfz-Gutachter.

 

Warum?

 

Die gegnerische Versicherung hat im Regelfall natürlich kein Interesse, mehr zu zahlen, als unbedingt nötig, um die Akte zu schließen.

Das dies nicht immer dem entspricht, was regelmäßig Gerichte entscheiden, sollte hier Warnung genug sein. Für alle Interessierten: Benutzen Sie einmal die Suchebriffe „Schadensteuerung Kfz“, dann findet sich hierzu einiges an Lesestoff.

 

Zweite Option: Die Werkstatt des Vertrauens. Generell ein naheliegender Gedanke, jedoch gilt es zu beachten, dass die dort angefertigten Kostenvoranschläge keinerlei beweissichernde Wirkung haben. Wenn es also nachfolgend Streitigkeiten gibt, ist das ein echter Nachteil. Zudem enthalten Kostenvoranschläge keine Angaben zu Wiederbeschaffungswerten und dem Kostenverhältnis zu den Reparaturkosten, was bei älteren Fahrzeugen ebenfalls ein Problem darstellt. Hier kann schnell einmal wirtschaftlicher Totalschaden entstanden sein. Hinzu kommt noch, dass viele Werkstätten wenig Motivation zur Erstellung eines Kostenvoranschlages haben, wenn vielleicht nicht repariert werden soll sondern nur der finanzielle Schaden ausgezahlt werden soll (fiktive Abrechnung). Und Angaben zu einer eventuellen Wertminderung des Fahrzeuges kann die Werkstatt auch nicht machen. Angaben zu Vorschäden und alten, noch am Fahrzeug befindlichen Schäden? Fehlanzeige. Zur Erklärung: Das ist einfach nicht das Kerngeschäft einer Kfz-Werkstatt, ihre Stärken liegen auf der Reparatur.

 

Bleibt der Weg zu Ihrem Kfz-Gutachter – gern sind wir für Sie da.

Kontaktieren Sie uns, eine für Sie kostenfreie Ersteinschätzung ist stets kurzfristig möglich!

Und ja, zuweilen raten sogar wir zu einem Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten (beides erstellen wir Ihnen bequem und zeitnah), schließlich steht für uns an erster Stelle, dass Sie möglichst wenig Stress mit solch ärgerlichen Vorkommnissen haben. Und dazu zählt es natürlich auch, nur die Kosten zu verursachen, die auch sinnhaft anfallen müssen, damit es nach Möglichkeit keinen Streit mit der Versicherung gibt. Für Sie bleibt in jedem Fall das gute Gefühl, eine neutrale Einschätzung zu erhalten und auf keine Ansprüche verzichten zu müssen.

 

Kontaktieren Sie uns als Ihren kompetenten Ansprechpartner!

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