Wertminderung, technisch

Eine solche Wertminderung liegt dann vor, wenn das Fahrzeug aus technischer Sicht nicht vollständig wiederhergestellt werden kann. Dies kann zum Beispiel im Falle von durch den Hersteller nicht mehr lieferbaren Teilen vorliegen. Die Angabe einer Wertminderung erfolgt nur im Haftpflichtschadenfall.