Mein erster Unfall – wie funktioniert
das mit dem Gutachten?

Hier erfahren Sie, was Sie nach einem Unfall tun müssen.

Der erste Schreck ist verdaut, das Ganze körperlich glimpflich abgelaufen und nun stellt sich natürlich die Frage, wie es weitergeht.

Zunächst kontaktieren Sie bitte immer Ihre eigene Versicherung, dass es einen Unfall gegeben hat.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht (vertragliche Verpflichtung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB)).

Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, haben Sie das volle sogenannte Direktionsrecht und damit alles in der Hand. Das heißt:

– die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
– die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
– die freie Wahl des Reparaturbetriebes

All dies ist für Sie als Geschädigten im Haftpflichtschadenfall durch die gegnerische Versicherung kostenfrei.

Und genau das sollten Sie auch nutzen, geht es doch hier um Ihre geltend zu machenden Ansprüche.

Beachten Sie stets, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als sie unbedingt muss.

Ohne einen gewissenhaft arbeiten unabhängigen Sachverständigen und einen guten Anwalt für Verkehrsrecht geraten Sie hierbei schnell ins Hintertreffen und Ihnen entgehen Teile Ihrer Ansprüche.

Sorgen Sie also für „Waffengleichheit“ – und kontaktieren Sie uns als Ihre Kfz-Sachverständigen in Berlin kostenfrei und unverbindlich für Ihre Fragen zum Ablauf der Schadenregulierung.

Sollten Sie mich beauftragen, erstelle ich Ihnen ein kompetentes und unabhängiges Schadengutachten, was Ihre Ansprüche beziffert und beweissichernde Wirkung entfaltet.

Ausgewiesen werden dort:

– Schadenhöhe / Reparaturkosten
– ggf. Wiederbeschaffungswert
– ggf. Wiederbeschaffungsdauer
 Nutzungsausfallentschädigung
– ggf. Restwert des verunfallten Fahrzeugs
– ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeugs

Die Bearbeitung dauert im Regelfall max. 2 Tage nach Beauftragung. Ich kann je nach Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges kann auf Wunsch auch bei Ihnen erfolgen (je nach Schadenumfang).

So gerüstet, kann ein durch Sie beauftragter Rechtsanwalt die schnelle Auszahlung/Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung erwirken.

Als kleine Vorwarnung: Die Regulierung durch die Versicherung nimmt teils sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch – ein regelmäßig nachhakender Rechtsanwalt kann dies erheblich beschleunigen.

Ich bin habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?

Bei für Sie nicht eindeutiger Schuldfrage empfehle ich im Regelfall einen Termin bei einem spezialisierten Fachanwalt.

Eine anwaltliche Erstberatung ist vielfach kostenlos bzw. nicht teuer. Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung haben, übernimmt diese hierbei anfallende Kosten bzw. gibt selbst eine Ersteinschätzung ab.

Sollten Sie selbst am Unfall schuld sein oder eine Teilschuld tragen, informieren Sie bitte Ihre Kaskoversicherung darüber. Diese hat in diesem Fall das Direktionsrecht und regelt die Schadenabwicklung. Hier gibt es viele vertragsabhängige Unterschiede. Auf Ihren Wunsch hin kann die Begutachtung Ihres Fahrzeuges bei einem Kaskoschaden durch Ihre Versicherung bei uns beauftragt werden – gern fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung nach.

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