Führerschein-Umtausch – die wichtigsten Infos für Sie

Es ist eines der Aufreger-Themen der letzten Woche: Der stufenweise Führerschein-Umtausch gemäß der Richtlinie 2006/126/EG.

Viele Millionen Bundesbürger sind betroffen und auch wir als Ihr Berliner Kfz-Sachverständigenbüro werden häufig mit Fragen hierzu konfrontiert.

Einzelheiten dazu in eher sperrigen Formulierungen finden Sie im entsprechenden Gesetzestext hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0126

Sie wollen es etwas einfacher? Gerne – auf den folgenden Zeilen haben wir Ihnen das Wichtigste übersichtlich zusammengefasst.

Hier nun also die für Sie wichtigsten Infos dazu.

Warum sind die alten Führerscheine umzutauschen?

Laut den Behörden sind die neuen Führerscheine fälschungssicherer. Außerdem werden alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern.

Welche Führerscheine sind betroffen?

Alle Führerschein, die bis zum 18.1.2013 ausgestellt wurden. Egal, ob grauer oder rosaner Schein oder auch die späteren Plastikkarten.

Bis wann muß ich meinen Führerschein umtauschen?

Generell sind bis zum Jahr 2033 alle Führerscheine in fälschungssichere neue einzutauschen. Damit das Ganze für die Behörden personell zu stemmen ist, erfolgt der Umtausch stufenweise nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wir müssen hier also nach Ihrem aktuellen Führerschein unterscheiden.

Fall 1:

Sie besitzen einen grauen oder rosanen Führerschein? Dann ist der Umtausch gemäß Ihrem Geburtsjahr durchzuführen:

Hinweis: Wir haben das nach Datum der Fälligkeit sortiert, Jahrgänge bis 1952 haben also am meisten Zeit – bei allen anderen staffelt es sich chronologisch.

Graue und rosane Führerschein – Fälligkeit des Umtauschs
Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers Tag, bis zu welchen der graue oder rosane Führerschein umzutauschen ist
1953-1958 19.1.2022
1959-1964 19.1.2023
1965-1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
1952 und früher 19.1.2033

Fall 2:

Sie besitzen bereits den Plastikkarten-Führerschein im Scheckkartenformat? Hier staffelt es sich nach dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins.

Plastikkarten-Führerscheine – Fälligkeit des Umtauschs
Ausstellungsjahr des Führerschein Tag, bis zu welchen der Plastikkarten-Führerschein umzutauschen ist
1999 / 2000 / 2001 19.1.2026
2002 / 2003 / 2004 19.1.2027
2005 / 2006 /2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033

Fall 3:

Ihr Führerschein wurde ab dem 19.1.2013 ausgestellt. Dann erfüllt er bereits die neuen EU-Vorgaben und muss nicht umgetauscht werden.

Was brauche ich für den Umtausch?

Sie brauchen dafür:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Ihren alten Führerschein
  • Falls Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde, zusätzlich: Eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese verschickt die Abschrift direkt an die Behörde des aktuellen Wohnortes.

Ist mein neuer EU-Führerschein so wie der alte unbegrenzt gültig?

Nein, leider nicht. Die neuen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren (Angabe in der oberen rechten Ecke der Vorderseite, Ziffer 4b). Danach sind sie bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zu erneuern.

Wichtig hierbei für Sie: Es ist keine Fahrprüfung oder ähnliches dafür notwendig, sondern lediglich ein Gang zur ausstellenden Behörde. Also ein rein formaler Akt.

Bleiben meine Führerschein-Klassen erhalten?

Kurz gesagt: Ja. Es ändert sich lediglich die Benennung. Unter folgenden Link können Sie detaillierte Informationen aus der Anlage der Fahrerlaubnisverordnung beziehen: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

Was kostet der Umtausch?

Derzeit ist von ca. 25 Euro je Führerscheinumtausch auszugehen.

Wie lange dauert der Umtausch?

Derzeit wird von 3 Wochen Bearbeitungszeit ausgegangen.

Was passiert, wenn ich den Umtausch vergesse bzw. nicht durchführe?

Hier droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 €.

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht umtausche und ins Ausland fahre?

Hier kann noch keine klare Aussage getroffen werden. Mit Rückblick auf ähnliche Sachverhalte sind jedoch teils erhebliche Probleme zu erwarten.

Darf ich den alten Führerschein als Andenken behalten?

Ja. Er wird jedoch durch die Behörde entwertet (beispielsweise durch Lochen).

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns, wir machen uns für Sie schlau und erweitern diesen Beitrag gerne.

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