Wertminderung, merkantil
Diese Wertminderung spiegelt die Tatsache wider, dass ein vormals verunfalltes und anschließend sach- und fachgerecht wiederhergestelltes Fahrzeug auf dem Markt einen geringeren Erlös als ein vergleichbares nichtverunfalltes Fahrzeug erzielt. Die Berechung und Auszahlung des merkantilen Minderwertes dient somit dem Vermögensausgleich des Geschädigten.
Einflussfaktoren sind je nach Berechnungsverfahren folgende:
• Laufleistung des Fahrzeuges
• Alter des Fahrzeuges
• Marktgängigkeit des Fahrzeuges
• Verhältnis Wiederbeschaffungswert zu Neupreis
• Verhältnis Wiederbeschaffungswert zu Restwert
• Verhältnis des Aufwandes Neuteile zu Aufwand Lohnkosten
• Verhältnis Schadenhöhe zum eigentlichen Fahrzeugwert
• Vor- und/oder Altschäden am Fahrzeug
• Schadenintensität
Die Angabe einer Wertminderung erfolgt nur im Haftpflichtschadenfall.